Wege zum Erfolg
Mein Zeugnis – was habe ich erreicht?
Unsere Schüler erhalten ihren Abschluss der 10. Klasse nach den neuen Versetzungsbedingungen.


Versetzungs-und Abschlussregeln
*Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 der Sekundarstufe I-Verordnung kann die Klassenkonferenz in begründeten Fällen eine Versetzung auch bei Nichterfüllung der Versetzungsvoraussetzungen beschließen, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der nächst höheren Jahrgangsstufe zu erwarten ist oder eine Versetzung für die gesamte Lernentwicklung als fördernd angesehen wird. FG I: Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7 bzw. zweite Fremdsprache) Ausgleich: Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen, dabei muss eine Note 5 in FG I immer in der FG I ausgeglichen werden
Versetzung* von 7 nach 8 und von 8 nach 9
überall mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens drei Noten 5,dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathe
Versetzung von 9 nach 10, Hauptschulabschluss, Berufsbildungsreife
überall mindestens ausreichende Leistungen oderhöchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich,dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathe)
Abschluss nach 10: Realschulabschluss / Fachoberschulreife
Zwei B-Kurse mit mindestens Note 4, A-Kurse mit mindestens Note 3, zwei weitere Fächer mit mindestens Note 3 sonst Durchschnitt mindestens Note 4 und höchstens 2 mal Note 5
Abschluss nach 10: Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
drei B-Kurse mit mindestens Note 3, im A-Kurs mindestens Note 2, sonst zweimal Note 2 und im Durchschnitt der restlichen Noten mindestens 3 höchstens eine Note 5
